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Mit Spezialgesetzen des Zivilrechts bezeichnet man die zivilrechtlichen Gesetze, die neben dem BGB bestimmte Sonderbereiche regeln. Zu den selbständigen Spezialgesetzen zählen u.a.: HGB, AktG, GmbHG und KSchG. Das AGBG, das VerbrKrG und das FernAbsG sind durch die Schuldrechtsreform wieder in das BGB eingegliedert worden.
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