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Arbeitslosengeld II (ALG II)
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.datenschutz)
    

Inhalt
             1. Leistungen
             2. Verwaltung
                2.1. Grundmodell
                2.2. Optionsmodell
             3. Datenschutzprobleme

Mit ALG II wird umgangssprachlich die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitssuchende bezeichnet.

Seit 1.1.2005 ersetzt das ALG II die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige. Das ALG II basiert auf den sog. Hartz IV-Reformen. Finanziert wird das ALG II gemäß § 46 SGB II durch den Bund, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden. Die Unterkunftskosten (Miete) tragen die Kommunen, der Bund zahlt hier nur Zuschüsse.

1. Leistungen

(...)

2. Verwaltung

2.1. Grundmodell

Entsprechend dieser Finanzierung wird das ALG II im Grundmodell durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt, während die Unterkunftskosten, deren Gewährung zu den Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises gehört, von den Kreisen und kreisfreien Städten gewährt werden, die sich dafür in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben.

2.2. Optionsmodell

Nutzt ein Kreis das in § 6a SGB II vorgesehene Optionsmodell, so geht die Aufgabe der Bundesagentur in diesem Kreis auf die sogenannten Kreisjobcenter über. Nach Ablauf einer bestimmten Frist, muss entschieden werden, ob das Optionsmodell weitergeführt werden soll.

3. Datenschutzprobleme

Seit Mitte 2004 wurden für das ALG II Antragsbögen an die potentiellen Antragsteller verschickt. Diese umfassten 16-Seiten mit detaillierten Fragen zu den Lebensumständen der Antragsteller. Datenschützer sahen hier Probleme, da zum einen eine Markierung freiwilliger Angaben fehlte und zum anderen nicht immer klar war, ob diese Angaben für die den Bezug des ALG II überhaupt Relevanz hatten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Hartz * Kreisjobcenter * Arbeitslosengeld I (ALG I) * Arbeitslosenhilfe * Bedarfsgemeinschaft * Arbeitslosenversicherung * Sozialhilfe Werbung: