Seit 1.1.2005 wird die Arbeitslosenhilfe durch das
Arbeitslosengeld II ersetzt.
Die Arbeitslosenhilfe wurde gemäß §§ 190 ff SGB III gezahlt.
Finanziert wurde sie gemäß
§ 363 SGB III aus Mitteln des
Bundes, d.h. aus Steuereinnahmen die dem Bund zuflossen.
Werbung:
|