slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Anfechtung
(recht.allgemein)
    

Mit Anfechtung wird ein Gestaltungsrecht bezeichnet, mit dem der Ausübende in der Lage ist, ein Rechtsverhältnis zu beenden.

Folgende Arten der Anfechtung sind bekannt:

  1. Anfechtung von Willenserklärungen
  2. Insolvenzanfechtung
  3. Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  4. Prozessanfechtung

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Gestaltungsgeschäft * Gestaltungsrecht * Einwendungen * Anfechtungsfrist Werbung: