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stpr:280: Strafprozessrecht Welche Möglichkeiten haben das Gericht/der Staatsanwalt, wenn der Angeklagte nicht erscheint?
Welche Möglichkeiten haben das Gericht/der Staatsanwalt, wenn der Angeklagte nicht erscheint?
Erscheint im Strafprozess der Angeklagte nicht, hat man als Staatsanwaltschaft/Gericht mehrere Möglichkeiten:
Hier ist allerdings erforderlich, dass der Angeklagte eigenmächtig ausbleibt. Das ist nach Rechtsprechung des BGH nicht möglich, wenn der Angeklagte sich im amtlichen Gewahrsam befindet. Hier hat das Gericht, auch wenn der Angeklagte sich dagegen wehrt, die Möglichkeit eine gewaltsame Vorführung anzuordnen. Nur bei Unverhältnismäßigkeit der Gewaltanwendung wird man § 231 StPO anwenden dürfen.