Datei: nutzungsverbot wird geändert
Ein Nutzungsverbot ist ein von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erlassener Verwaltungsakt, der dem Störer (= der der für die Nutzung verantwortlich ist) eine bestimmte rechtswidrige Nutzung einer baulichen Anlage oder einer anderen Anlage untersagt (§ 71 Abs. S. 2 HBO)