Datei: baueinstellung wird geändert
Von Baueinstellung (= Baustop) spricht man, wenn die zuständige Bauaufsichtsbehörde zwischen Beginn und Ende eines Bauvorhabens die Fortführung der Bauarbeiten untersagt. Die Baueinstellung ist ein Verwaltungsakt. Die Voraussetzungen der Baueinstellung sind in § 71 HBO geregelt (siehe auch unten).
Es obliegt der Bauherrschaft die ursächliche "Illegalität" zu beseitigen bzw. die Verfügung (= ) anzufechten.