Mit förmlicher Zustellung wird im Prozessrecht die in der gesetzlich vorgeschrieben Form vorgenommene, beurkundete Übergabe eines Schriftstücks an eine bestimmte Person bezeichnet. Bei der
Zustellung werden Zeit, und der Art der Übergabe dokumentiert.
So ist z.B. zur Erhebung eine Klage im Zivilprozess die Zustellung an den
Beklagten notwendig.
Die Zustellung kann erfolgen durch Empfangsbekenntnis, § 174 ZPO, Aushändigung § 173 ZPO, Einschreiben mit Rückschein, 175 ZPO und Zustellungsauftrag, § 176 ZPO.
Siehe auch die Übersicht unter Mitteilung von Dokumenten gemäß der ZPO.
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