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Mit Prozessrecht wird das Recht bezeichnet, dass die Voraussetzungen für die gerichtliche Durchsetzung von Rechten festlegt. Dabei gibt es für jedes Rechtsgebiet (z.B. Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht) eine eigene Prozessordnung (Zivilprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Strafprozessordnung).
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