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Strafrecht
(recht.straf.bt)
    

Mit Strafrecht wird derjenige Teil des öffentlichen Rechts bezeichnet, der die Voraussetzungen für die Bestrafung bestimmter Verhaltensweisen festlegt. Die Begründung für das Strafrecht geben die Straftheorien. Das Strafrecht ist im wesentlichen im StGB niedergelegt, allerdings gibt es auch in anderen Gesetzen Abschnitte in denen Straftaten normiert sind, wie z.B. im Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz oder Waffengesetz, (sog. Nebenstrafrecht).

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Auf diesen Artikel verweisen: Rückwirkung Gesetze, echte/unechte * Prozessrecht * Rückwirkungsverbot im Strafrecht * Akkusationsprozess Werbung: