Mit Beklagter wird im gerichtlichen Streitverfahren, z.B. Zivil-, Arbeits- oder Verwaltungsprozess, die Partei bezeichnet, gegen die vom Kläger Klage erhoben wurde. Davon ist zu unterscheiden die Bezeichnung Angeklagter im Strafprozess.
Auf diesen Artikel verweisen: Zustellung, förmliche * defendant * Klagebegehren