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Zunftzwang
(recht.geschichte)
    

Mit Zunftzwang wird der Umstand bezeichnet, dass bestimmte Berufe nur von Mitgliedern einer entsprechenden Zunft ausgeübt werden durften.

Mit Einführung der Gewerbefreiheit wurde im 19. Jahrhundert der Zunftzwang aufgehoben. Die Zünfte blieben zwar bestehen, standen dem freien Wettbewerb aber nicht mehr im Weg.

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