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Mittelalterliche Körperschaften, in denen die Handwerker
zusammengeschlossen waren. Das Zunftwesen wurde 1869 durch die
Gewerbeordnung aufgehoben. Die Handwerker sind jetzt
zwangsmitgliedschaftlich in sog.
Handwerkskammern (§ 90 HandwO) organisiert.
Daneben besteht der freiwillige Zusammenschluß zu
Handwerksinnungen (§§ 52,
58 Handwo).
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