Gewerbefreiheit ist die Bezeichnung, für die aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit für jedermann ein Gewerbe zu betreiben (§ 1 GewO). Die Gewerbefreiheit ist allerdings im Rahmen von
Art. 12 GG beschränkbar. Siehe unter Dreistufentheorie.
Die Gewerbefreiheit wurde im 19. Jahrhundert eingeführt und beendete den bis dahin herrschenden Zunftzwang.