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Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:
- die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen;
- die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt;
- die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse;
- die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners;
- die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel;
- die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie.
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