Mit Schriftsatz wird ein Schreiben eines Anwalts an das Gericht bezeichnet.
Das Zivilprozess unterscheidet man zwischen vorbereitenden Schriftsätzen, sonstigen Schriftsätzen und ausserprozessualen Schriftsätzen.
Vorbereitende Schriftsätze dienen der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und kündigen einen Vortrag an (§ 129 ZPO), die Anforderungen sind in § 130 ZPO geregelt.
Enthält ein vorbereitender Schriftsatz neues Vorbringen, so ist er so einzureichen, dass der mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung dem Gegener zugestellt werden kann (§ 132 Abs. 1 ZPO). Enthält der Schriftsatz nur eine Gegenerklärung auf neues Vorbringen, so ist so einzureichen, dass der mindestens drei Tage vor der Verhandlung dem Gegener zugestellt werden kann.
Bestimmende Schriftsätze enthalten Prozesserklärungen der Parteien.
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