Mit Warenverkehrsfreiheit wird das Verbot aller mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (siehe die Dassonvilleformel) innerhalb der europäischen Union bezeichnet (Art. 28, 29 EGV).
Auf diesen Artikel verweisen: Dassonvilleformel * cassis de dijon