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Mit Dassonvilleformel wird die vom EuGH entwickelte Definition
für die im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit verbotenen "Maßnahmen mit gleicher Wirkung" des Art. 28 EGV bezeichnet.
Eine Maßnahme mit gleicher Wirkung sind nach der Dassonvilleformel alle staatlichen Maßnahmen, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern (EuGH, Slg. 1974, S. 873, 852).
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