Mit cassis de dijon wird ein zentrales Urteil des EUGH zur Warenverkehrsfreiheit bezeichnet (EUGH v. 20.2.1979 EUR-lex 61978J0120)
Kernaussage des Urteils ist, dass Waren die in einem Mitgliestaat vorschriftsmäßig hergestellt wurden in anderen Mitgliedstaaten vertrieben werden dürfen und eine Beschränkung in einem anderen Mitgliedsstaat nur ausnahmsweise aus Gründen des öffentlichen Interesses erfolgen darf.
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