slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Wahlrechtsgrundsätze
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Das Grundgesetz nennt in Art. 38 Abs. 1 GG fünf Wahlrechtsgrundsätze:

  1. Allgemeinheit der Wahl
  2. Unmittelbarkeit der Wahl
  3. Geheimheit der Wahl
  4. Freiheit der Wahl
  5. Gleichheit der Wahl

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zweitstimme * Verhältniswahl Werbung: