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Eine Wahl wird unmittelbar genannt, wenn zwischen der Entscheidung des Wählers und
dem Wahlergebnis keine vermittelnden Instanzen stehen, wie z.B. Wahlmänner. Da bei der Listenwahl
die Listen vor der Wahl festgelegt und bekannt gegeben werden, wählt der
Wähler die Kandidaten dieser Liste unmittelbar.
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