Von Wahlfeststellung spricht man, wenn sich in einem Strafverfahren nicht klären lässt, welche von mehreren in Frage kommenden Tatbeständen der Täter verwirklicht hat und das Gericht in der Urteilsformel beide Straftaten alternativ feststellt. Der Strafrahmen richtet sich nach dem im konkreten Fall milderen Gesetz.
Voraussetzung für die Wahlfeststellung ist
- kein Stufenverhältnis zwischen den Delikten und
- gleichartige Gesetzesverletzungen oder
- verschiedene Begehunsformen desselben Delikts oder
- rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit
Kommt eine Wahlfeststellung nicht in Frage, ist der Täter in dubio pro reo nach dem milderen Delikt zu bestrafen.
Siehe auch unter Postpendenz.
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