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in dubio pro reo judicandum est
(recht.straf.prozess)
    

Im Zweifel für den Angeklagten. Hat das Gericht bei der Beweiswürdigung Zweifel an der Schuld des Angeklagten, so darf es ihn nicht verurteilen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kausalität, Strafrecht * Wahlfeststellung * in dubio mitius * Strafprozess, Verfahrensgrundsätze Werbung: