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Mit Verwandtenunterhalt wird der bezeichnet der zwischen in gerade Linie Verwandten zu zahlen ist. Dazu zählen:
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Unterhalt gegenüber Enkeln/Großeltern, Urenkeln/Urgroßeltern usw.
Beispiele: Der Vater zahlt an seine 16jährige Tochter Kindesunterhalt. 40 Jahre später muss die Tochter Elternunterhalt für ihren Vater zahlen, der mit seiner Rente die Heimkosten nicht vollständig bestreiten kann.
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