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Verfassung
(recht.allgemein)
    

Mit Verfassung bezeichnet man die Grundordnung einer Körperschaft, z.B. eines Staates. Die Verfassung Deutschlands heißt aus historischen Gründen Grundgesetz.

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Auf diesen Artikel verweisen: Monarchie/Erbmonarchie/konstitutionelle Monarchie * Verfassungsorgane/Staatsorgane * Grundgesetz (GG) * Landesverfassung * Konstution * Staatsziele Werbung: