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Urkunde
(recht.zivil.formell.prozess und recht.straf.bt)
    

Inhalt
             1. Zivilrecht
             2. Strafrecht

1. Zivilrecht

Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenerklärung.

2. Strafrecht

Im Strafrecht gilt ein ein anders gefasster Urkundenbegriff.

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Auf diesen Artikel verweisen: Beurkundung/notarielle Beurkundung * Schuldschein/Schuldurkunde * Kraftfahrzeugbrief/Kraftfahrzeugschein Werbung: