Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
unzuständiges Strafgericht
(recht.ref.straf1.revision)
    

Gemäß § 338 NR. 4 StPO liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, wenn das Gericht seine Unzuständigkeit zu Unrecht angenommen hat. Das gilt aber, bis zur Grenze der Willkür, nicht, wenn ein örtlich zuständiges aber sachlich unzuständiges Gericht höherer Ordnung entscheidet (§ 269 StPO), z.B. Landgericht entscheidet an Stelle des Amtsgericht. Bei gleichgeordneten Gerichten kann die sachliche Unzuständigkeit nur erfolgreich gerügt werden, wenn zuvor gemäß § 6a StPO Einwand gegen die Unzuständigkeit erhoben wurde.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Revisionsklausur Aufbau Werbung: