Ein subjektiv-dingliches Recht ist ein Recht, dass dem jeweiligen Inhaber eines anderen Grundstücks zusteht (§ 96 BGB). Beispiele:
Das subjektiv-persönliche Recht ist ein Recht, dass einem anderen Rechtssubjekt an einem Grundstück zusteht. Beispiele:
Auf diesen Artikel verweisen: Dingliches Recht * Dingliches Recht * Herrschvermerk/Aktivvermerk