slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1094 BGB Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
(gesetz.bgb.buch-3.abschnitt-5)
<< >>
    

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, dem Eigentümer gegenüber zum Vorkauf berechtigt ist.

(2) Das Vorkaufsrecht kann auch zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Vorkaufsrecht * subjektiv-dingliches Recht/subjektiv-persönliches Recht * subjektiv-dingliches Recht/subjektiv-persönliches Recht * Rechte am Grundstück * Rechte am Grundstück Werbung: