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Strafrichter
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Strafrichter ist die Bezeichnung für den Einzelrichter im Strafprozess.

Im Strafprozess an Amtsgerichten ist der Strafrichter für Vergehen zuständig, die entweder im Wege der Privatklage verfolgt werden, oder bei denen eine Strafe von mehr als zwei Jahren nicht zu erwarten ist (§ 25 GVG). In den anderen Fällen ist das Schöffengericht zuständig (§ 28 GVG). Das Strafmaß muss die Staatsanwaltschaft prognostizieren.

Stellt sich während eines Prozesses heraus, dass doch mehr als 2 Jahre Strafe zu erwarten sind, darf der Strafrichter trotzdem weiter verhandeln und eine Strafe von bis zu 4 Jahren verhängen. Das wird aus einem Umkehrschluss zu § 24 Abs. 2 GVG geschlossen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Strafbefehl * Datei existiert nicht!* Berufung im Strafrecht * Instanzenzug/Rechtszug im Strafprozess * Amtsgericht, Strafsachen * Einzelrichter Werbung: