Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Schöffengericht
(recht.straf.prozess)
    

Am Amtsgericht gebildetes Gericht. Es besteht aus einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei Schöffen. Das Schöffengericht ist für Strafsachen zuständig, soweit sie nicht dem Strafrichter übertragen werden (§ 28 GVG), oder in die Zuständigkeit der Strafkammern am Landgericht, oder der Oberlandesgerichte fallen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann ein zweiter Richter hinzugezogen werden (erweitertes Schöffengericht).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Strafbefehl * Strafrichter * erweitertes Schöffengericht * Berufung im Strafrecht * Gerichtsorganisation, Hessen * Instanzenzug/Rechtszug im Strafprozess * Amtsgericht, Strafsachen * Schöffen * Schöffen Werbung: