(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
=> Körperverletzung
Auf diesen Artikel verweisen: Gebotsnormen/Verbotsnormen * Misshandlung/körperliche Misshandlung * Körperverletzung * Vorsatz/Dolus, Verhaltensform