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Misshandlung/körperliche Misshandlung
(recht.straf.bt.223)
    

Als körperliche Misshandlung im Sinne des Strafrechts (§ 223 StGB) wird jede unangemessene Behandlung bezeichnet, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit nicht nur unwesentlich beeinträchtigt (BGHSt 25, 277).

Beispiel: Eine Ohrfeige, die nicht zu Verletzungen führt.

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Auf diesen Artikel verweisen: fahrlässige Körperverletzung * Körperverletzung Werbung: