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Mit Standardmaßnahmen bezeichnet man in Abgrenzung zu Maßnahmen nach der polizeilichen Generalklausel, die Maßnahmen die tatbestandlich in den Polizeigesetzen festgelegt sind.
Zu den Standardmaßnahmen zählen z.B.: Erhebung personenbezogener Daten (§ 13 HSOG), Befragung (§ 12 HSOG), Observation (§ 15 HSOG), Telekommunikationsüberwachung, V-Leute und verdeckte Ermittler, polizeiliche Beobachtung, Platzverweis (§ 31 HSOG), Gewahrsam (§ 32), Durchsuchung von Personen, Sachen und Wohnungen (§ 39 HSOG) und Sicherstellung (§ 41 HSOG).
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