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Befragung, Gefahrenabwehr
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Befragung wird im Polizeirecht ein Auskunftsersuchen der Gefahrenabwehrbehörden bezeichnet, dass nicht im Zusammenhang mit der Strafverfolgung steht.

Die Befragung ist im Rahmen der Gefahrenabwehr eine der zulässigen Standardmaßnahmen (z.B. § 12 HSOG). Dabei ist zwischen der schlichten Befragung und der Befragung von Störern zu unterscheiden.

Die schlichte Befragung ist zulässig, soweit Anhaltspunkte vorliegen die schließen lassen, dass eine Person sachdienliche Angaben machen kann. Die Befragten sind nicht zur Auskunft verpflichtet (z.B. Umkehrschluss aus § 12 Abs. 2 HSOG).

Bei der Befragung von Störern sind diese auskunftspflichtig, haben aber entsprechend §§ 52 bis 55 StPO ein Auskunftsverweigerungsrecht.

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