Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird mit Staatsangehörigem jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.
Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten
kann ein Mensch mehrere oder auch keine
(sog. Staatenloser) Staatsangehörigkeit
haben.
In Deutschland regelt die Frage der Staatsangehörigkeit das
Staatsangehörigkeitsgesetz.
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