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Artikel Diskussion (1)
Staatenbund/Konföderation
(recht.voelker)
    

Mit Staatenbund (= Konföderation) wird ein loser Zusammenschluss mehrerer selbständiger Staaten bezeichnet. Die Einzelstaaten bleiben Völkerrechtssubjekt, der Bund als solches kann je nach Ausgestaltung auch Völkerrechtssubjekt sein.

Zur Abgrenzung zu anderen Formen siehe unter Bundesstaat. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesstaat/Bundesstaatsprinzip * Deutscher Bund (1815 - 1866) Werbung: