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Signaturgesetz (SigG) [außer Kraft]
(recht.it)
    

Signaturgesetz. Gesetz von 1997 das die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Signaturen schafft.

Im Frühjahr 2001 wurde aufgrund der Signatur-Richtlinie im Parlament eine Novellierung des SigG beschlossen, die den Weg in die Gleichstellung mit der Unterschrift ebnete. Im Sommer 2001 wurden dann die letzten notwendigen Änderungen am BGB vorgenommen.

Die novellierte Fassung kennt jetzt Signaturen verschiedener Sicherheitsstufen. Eine erneute Novelle im November 2004 führte zu Vereinfachungen bei der Ausgabe von Signaturkarten. So können jetzt Zertifizierungstellen wie Banken, die schon für die vorige Geschäftsbeziehungen den Kunden identifiziert haben, ohne erneute persönliche Identifizierung eine Signaturkarte ausstellen. Damit könnte die nächste Hürde bei der Verbreitung der elektronischen Signatur genommen worden sein.

Das Signaturgesetz ist durch das Vertrauensdienstgesetz abgelöst worden.

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Auf diesen Artikel verweisen: SigG [aufgehoben] * Online Services Computer Interface (OSCI)/KoSIT * Vertrauensdienstgesetz (VDG) * Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) Werbung: