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Vertrauensdienstgesetz (VDG)
(recht.it)
    

Nachfolgegesetz zum Signaturgesetz. Das VDG regelt die wirksame Durchführung der Vorschriften über Vertrauensdienste in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments (eIdas-Verordnung).

Im Wesentlichen geht es um die Aufsicht über die Vertrauensdiensteanbieter die für das Ausstellen qualifizierter elektronischer Signaturen nach Annex I der eIdas-Verordnung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Signaturgesetz (SigG) [außer Kraft] * Zertifikat/Signatur, qualifiziertes Zertifikat/Signatur * besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) Werbung: