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Schiedsvereinbarung
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Gemäß § 1029 ZPO eine Vereinbarung zwischen mehreren Parteien mit dem Inhalt alle oder einzelne Rechtsstreitigkeiten zwischen ihnen, der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu unterwerfen.

Das Gesetz akzeptiert von der Form die Möglichkeit einer selbständigen Schiedsvereinbarung (= Schiedsabrede), und die Möglichkeit einer Schiedsvereinbarung in einer Klausel in einem Vertrag (= Schiedsklausel). Siehe dazu § 1029 Abs. 2 ZPO.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prozesshindernisse/Zulässigkeitsrüge, Zivilprozess Werbung: