Mit Revision wird eine weitere
Verhandlung in einem bereits entschiedenen Fall bezeichnet, bei der nicht
mehr der gesamt Fall neu verhandelt wird (wie grundsätzlich bei der Berufung), sondern nur noch über die vom
Revisionsführer gerügten Rechtsmängel entschieden wird.
Insbesondere kommt es in der Revision nicht mehr zu einer Beweisaufnahme.
Stellt das Revisionsgericht Fehler in der Beweisaufnahme fest, so verweist
es das Verfahren zurück an die Ausgangsinstanz. Diese entscheidet dann,
unter Beachtung der Rechtsansicht des Revisionsgerichts, neu. Gegen diese
neue Entscheidung kann dann ggf. wieder Revision eingelegt werden.
Die Revision schließt sich in der Regel an das Berufungsverfahren
an. Ausnahme Sprungrevision.
Für weitere Details siehe jeweils unter
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