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Revision
(recht.allgemein.prozess)
    

Mit Revision wird eine weitere Verhandlung in einem bereits entschiedenen Fall bezeichnet, bei der nicht mehr der gesamt Fall neu verhandelt wird (wie grundsätzlich bei der Berufung), sondern nur noch über die vom Revisionsführer gerügten Rechtsmängel entschieden wird.

Insbesondere kommt es in der Revision nicht mehr zu einer Beweisaufnahme. Stellt das Revisionsgericht Fehler in der Beweisaufnahme fest, so verweist es das Verfahren zurück an die Ausgangsinstanz. Diese entscheidet dann, unter Beachtung der Rechtsansicht des Revisionsgerichts, neu. Gegen diese neue Entscheidung kann dann ggf. wieder Revision eingelegt werden.

Die Revision schließt sich in der Regel an das Berufungsverfahren an. Ausnahme Sprungrevision.

Für weitere Details siehe jeweils unter

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Auf diesen Artikel verweisen: Annahmerevision * revisibel * Bundesfinanzhof (BFH) * Divergenzberufung/Divergenzrevision * Superrevisionsinstanz Werbung: