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Mit einer Superrevisionsinstanz wird eine Gericht bezeichnet, dass selbst Entscheidungen eines Revisionsgerichts, das an sich die letzte Instanz im Rechtsweg darstellt, aufheben kann. Im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), wird immer wieder betont, dass das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist, da es nicht dazu berufen ist im Wege der Verfassungsbeschwerde alle fehlerhaften Revisionsentscheidungen aufzuheben. Vielmehr hat es nur Entscheidungen aufzuheben, die die Grundrechte des Betroffenen verletzen.
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