slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Residenzmodell/Eingliederungsmodell
(recht.zivil.materiell.famillie.sorge.betreuungsmodelle)
    

Beim Residenz- oder Eingliederungsmodell lebt das Kind gewöhnlich bei einem Elternteil, dieser betreut das Kind auch. § 1687 Abs.1 S.2 BGB geht vom Residenzmodell aus. Der andere Gatte leistet hier Barunterhalt für Kind und betreuenden Elternteil.

Andere Kinderbetreuungsmodelle: Wechselmodell, Nestmodell.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Wechselmodell/Doppelresidenzmodell, paritätisch/Geltendmachung * Nestmodell Werbung: