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Als Querulant wird bezeichnet, wer sein Recht auf rechtliches Gehör missbraucht, z.B. durch mehrfaches Anzeigen von nicht strafbarem Verhalten Anderer und darauf folgendem Ausnutzen des Rechtsweges bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Ist die Rechtsmissbräuchlichkeit offensichtlich, ist zu erwägen, ob eine Bescheidung der querulatorischen Eingaben unterbleiben kann. Querulantentum kann aber auch in der übermäßigen, und damit rechtsmissbräuchlichen, Durchsetzung von Rechten liegen. Der Querulant übersieht hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Nicht selten greift er selbst zu rechtswidrigen Mitteln, wenn er mit den staatlichen Reaktionen nicht zufrieden ist.
Die Ursachen für querulatorisches Verhalten können dabei vielfältig sein. Oft ist dem Querulanten die Missbräuchlichkeit seines Verhaltens nicht bewusst, er fühlt sich selbst vollständig im Recht und hält die Durchsetzung für unabdingbar, ihm ist jedes Mittel dafür Recht. Die krankhafte Form wird als Querulantenwahn bezeichnet.
Beispiel: Der Nachbar des B, der A, parkt mehrfach vor der Ausfahrt des B. Nach dreimal langt es B, er stellt Strafanzeige wegen Nötigung, da er gehindert wird sein Fahrzeug zu nutzen. A wird von der Polizei dazu angehört und parkt in Folge dessen nicht mehr vor der Ausfahrt des B. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein (§ 153 StPO). Der B ist damit nicht zufrieden, er will, dass A bestraft wird, daher legt er Widerspruch gegen die Einstellung bei der Generalstaatsanwaltschaft ein. Diese hilft aber nicht ab. Daher nutzt B die nächste Möglichkeit und leitet ein Klageerzwingungsverfahren ein. Aber auch das Gericht bestätigt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Jetzt fängt B an, die jeweils beteiligten Juristen wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, die Verfahren werden eingestellt, woraufhin B sich gegen die Einstellung dieser Verfahren wehrt. Zudem versucht er Verfassungsbeschwerde zu erheben. Parallel dazu gründet er einen Verein gegen Rechtsbeugung, öffnete eine Website und fängt an auf dieser die beteiligten Juristen öffentlich zu beschimpfen. Das wiederum führt zu Strafanzeigen dieser Juristen gegen B, die, da sie gehäuft auftreten, nicht alle eingestellt werden. B fühlt sich durch diese Verfahren gegen ihn in seiner Meinung bestärkt, dass alle Juristen Verbrecher sind.
Aus der Literatur ist hier die tragische Figur des Michael Kohlhaas bekannt, der zur Durchsetzung seiner ihm zustehenden Rechte mordend und plündernd durch Deutschland zieht. Zuguterletzt findet er seinen gerechten Richter, der ihm einerseits seine ihm zustehenden Rechte gewährt ihn andererseits für seine Morde zur Rechenschaft zieht, was damals noch die Todesstrafe bedeutete.
Vom Querulantentum ist die Begehrensneurose abzugrenzen.
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