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Prozessvoraussetzungen im Strafprozessrecht
(recht.straf.prozess)
    

Strafprozessrecht

Im Strafprozessrecht hat die Unterscheidung nach positiven und negativen Prozessvoraussetzungen keine praktischen Auswirkungen.

  1. Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit
  2. Zulässigkeit des Strafrechtsweges, § 13 GVG
  3. sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts
  4. Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
  5. Anwesenheit des Angeklagten
  6. Vorliegen einer Anklageschrift
  7. Eröffnungsbeschluss (§ 203, 207 StPO)
  8. Keine entgegenstehende Rechtshängigkeit oder Rechtskraft
  9. Kein Strafklageverbrauch
  10. Keine Verjährung der Strafverfolgung
  11. Keine Immunität
  12. Keine Strafunmündigkeit
  13. Antrag oder besonderes öffentliches Interesse bei Antragsdelikten
  14. Als weitere Verfahrenshindernisse sind in Diskussion

(Siehe dazu Roxin Strafverfahrensrecht, § 21).

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Auf diesen Artikel verweisen: genügender Anlass i.S.v. § 170 StPO * Prozessvoraussetzungen/Sachurteilsvoraussetzungen * Prozesshindernisse, Strafprozess * Revisionsklausur Aufbau * Eröffnungsbeschluss Werbung: