Mit Provision wird die Entlohnung des Handelsvertreters für seine Tätigkeit bezeichnet. Je nach Ausgestaltung der Provisionsbedingungen spricht man von Abschlussprovision, Inkassoprovision und Delkredereprovision.
Auf diesen Artikel verweisen: kick-back/Kick-Back-Rechtsprechung * Abschlussprovision * Fixum * Nettopolice * Delkredere/Delkredereprovision