slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Fixum
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Fixum wird eine vertragliche zugesagte feste Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit bezeichnet. Ein Fixum wird in der Regel im Zusammenhang mit einer Provision geregelt.

Beispiel: A arbeitet als Handlungsgehilfe bei B. A erhält ein monatliches Fixum von 1.500,- Euro und daneben eine Provision i.H.v. 5 % des von ihm getätigten Umsatzes.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: