Auch bekannt als Positive Vertragsverletzung, Schlechtleistung oder in den jeweiligen inoffiziellen Kurzformen als PFV oder PVV.
Ursprünglich als Analogie entwickelt, seit 01.01.2002 aber in § 280 BGB normiert. Siehe dazu auch unter Nichterfüllung/Schlechterfüllung.
Auf diesen Artikel verweisen: pFV * pVV * Rechtsanwältin/Rechtsanwalt* * Anspruchskonkurrenz, Zivilrecht