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pVV
(recht.allgemein.abkuerzung)
    

pVV ist die nicht offizielle Abkürzung für "positive Vertragsverletzung". Zutreffender ist der Begriff positive Forderungsverletzung (pFV), da auch nicht vertragliche Forderungen als Grundlage in Frage kommen. Für weiteres siehe unter positive Forderungsverletzung.

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