Mit Parteiprozess bezeichnet man einen Prozess in welchem eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig ist, d.h. die Parteien sich selbst vertreten können. Gegenbegriff Anwaltsprozess.
Auf diesen Artikel verweisen: Prozessvollmacht/Prozessbevollmächtigter * Anwaltsprozess/Anwaltszwang * Beistand * Postulationsfähigkeit